Eine allgemeine gesetzliche Wartungspflicht für Wärmepumpen gibt es in Österreich derzeit nicht. Trotzdem kann eine regelmäßige Wartung nötig sein: wegen der Garantiebedingungen Ihres Herstellers oder, bei größeren Mengen bestimmter Kältemittel, wegen einer EU-Verordnung. Dieser Ratgeber zeigt, was gilt und worauf Sie beim Wartungsvertrag achten sollten.
Gibt es eine Wartungspflicht?
Laut klimaaktiv besteht derzeit keine gesetzliche Wartungspflicht für Wärmepumpen. Hersteller empfehlen Wartungsintervalle von ein bis drei Jahren.
Eine eigene Pflicht kann sich aus dem Kältemittel ergeben. Die EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase schreibt in Artikel 5 regelmäßige Dichtheitskontrollen vor, wenn eine Anlage mindestens 5 Tonnen CO₂-Äquivalent eines solchen Kältemittels enthält. Für Anlagen unter 50 Tonnen gilt dann ein Intervall von mindestens zwölf Monaten, mit eingebautem Leckage-Erkennungssystem von 24 Monaten. Hermetisch geschlossene Geräte in Wohngebäuden mit weniger als 3 kg fluoriertem Kältemittel nimmt die Verordnung von der Kontrolle aus. Ob Ihre Anlage betroffen ist, hängt von Kältemittel, Füllmenge und Bauart ab. Die Füllmenge steht auf dem Typenschild, Ihr Betrieb kann sie in CO₂-Äquivalent umrechnen.
Viele neuere Geräte arbeiten mit Propan (R290). Propan ist kein fluoriertes Gas, die Kontrollpflicht nach Artikel 5 knüpft aber an fluorierte Treibhausgase an. Die Wartungsvorgaben des Herstellers gelten unabhängig davon. Ältere Geräte mit R410A oder R32 dürfen laut Landesinnung Steiermark weiter betrieben und gewartet werden. Die Verbote der neuen Verordnung betreffen vor allem das Inverkehrbringen neuer Geräte.
Dichtheitskontrollen dürfen nach der Verordnung nur zertifizierte Personen durchführen. Lassen Sie Arbeiten am Kältekreis deshalb nur von einem Betrieb machen, der diese Zertifizierung nachweisen kann. Bei Grundwasser-Wärmepumpen lohnt ein Blick in den Wasserrechtsbescheid Ihrer Anlage, er kann eigene Auflagen enthalten.
Die Garantie hängt oft an der Wartung
Für die meisten Haushalte ist die Garantie der wichtigere Grund. Einige Beispiele österreichischer Anbieter:
- Vaillant setzt für die 5-Jahres-Garantie unter anderem voraus, dass das Gerät über die App online gehalten und laut Herstellervorgaben gewartet wird.
- Ochsner verbindet im Wartungsvertrag „Comfort“ die jährliche Wartung mit einer Garantieverlängerung auf bis zu 7 Jahre.
- Solarfocus verlängert laut Wartungsvertrag die Produktgarantie auf 5 bzw. 7 Jahre. Wird der Vertrag vorzeitig gekündigt, erlischt die verlängerte Garantie.
- ÖkoFEN nennt als Garantievoraussetzungen auch die Wasseraufbereitung nach Norm und einen Magnet-Schlammabscheider.
Lesen Sie die Bedingungen Ihres Geräts, bevor die erste Frist abläuft, und notieren Sie sich die Termine. Heben Sie jedes Wartungsprotokoll auf. klimaaktiv rät, sich bei Inbetriebnahme, Reparatur und Wartung jeweils ein unterschriebenes Protokoll geben zu lassen.
Wie oft gewartet werden sollte
Die Angaben der Hersteller schwanken. Viessmann Österreich nennt je nach Modell einen Turnus von ein bis zwei Jahren. Fraunhofer ISE beschreibt im Abschlussbericht seiner Feldstudie den klassischen Wartungsvertrag mit jährlichem Intervall. Manche Hersteller bieten statt fixer Termine eine laufende Fernüberwachung an. Verbindlich ist, was in der Anleitung und gegebenenfalls in Ihren Garantiebedingungen steht.
Hersteller wie Viessmann raten, die Wartung in den Sommer zu legen. Solarfocus führt Routinewartungen laut Vertrag nur von April bis August durch.
Was bei der Wartung gemacht wird
Was genau geprüft wird, hängt von Gerät und Wärmequelle ab. Herstellerlisten nennen typischerweise:
- Kältekreis: Druck und Dichtheit, soweit nötig oder vom Hersteller vorgesehen.
- Heizungsseite: Anlagendruck, Ausdehnungsgefäß, Schmutzfilter und Schlammabscheider.
- Elektrik und Regelung: Anschlüsse, Fehlerspeicher und Einstellungen.
- Luft-Wärmepumpe: Verdampfer und Kondensatablauf am Außengerät.
- Erdwärme: Solekreis und Frostschutzkonzentration.
- Grundwasser: Brunnenanlage und Wasserqualität.
- Warmwasser: Speicher und, je nach Wasserhärte, Verkalkung.
Fragen Sie bei der Wartung auch nach der Heizkurve. In der Fraunhofer-Studie war sie bei rund der Hälfte der Anlagen mit Heizkörpern eher hoch eingestellt. Eine niedrigere Vorlauftemperatur spart Strom, wenn die Räume trotzdem warm werden.
Was Sie selbst im Blick behalten können
Lesen Sie Strom- und, falls vorhanden, Wärmemengenzähler regelmäßig ab, etwa monatlich. In der Fraunhofer-Feldstudie liefen zwei Anlagen über ein Jahr lang mit sehr geringer Effizienz, bevor die Ursache behoben wurde. Ein Vergleich mit dem Vorjahresmonat hätte das früher gezeigt. Manche Geräte zeigen diese Werte auch in einer App.
Welche Pflege Sie selbst übernehmen dürfen, etwa am Außengerät, steht in der Bedienungsanleitung Ihres Geräts. Am Kältekreis und an der Elektrik arbeiten Sie nicht selbst.
Woran Sie eine Störung erkennen
- Der Stromverbrauch steigt deutlich, obwohl Wetter und Nutzung ähnlich sind.
- Der elektrische Heizstab läuft oft. Laut Fraunhofer ISE gingen hohe Heizstabanteile in der Messung auf Gerätestörungen oder falsche Einstellungen zurück.
- Das Gerät schaltet sehr häufig ein und aus. Sehr kurze Laufzeiten von wenigen Minuten können laut Fraunhofer ISE den Verdichter schädigen.
- Die Anlage heizt im Sommer, obwohl Sie nur Warmwasser brauchen. Dann ist die Raumheizung womöglich noch freigegeben.
- Ungewohnte Geräusche oder Räume, die trotz Betrieb kalt bleiben.
Bleiben nur einzelne Heizkörper kalt, liegt das oft nicht an der Wärmepumpe. Prüfen Sie zuerst die Hinweise unter Heizung wird nicht warm und Heizung entlüften. Notieren Sie Fehlermeldungen am Display oder fotografieren Sie sie, bevor Sie den Betrieb anrufen.
Den Wartungsvertrag prüfen
Eine unabhängige aktuelle Preiserhebung für die Wärmepumpenwartung in Österreich haben wir nicht gefunden. Vergleichen Sie Angebote deshalb Position für Position:
- Pauschale oder Abrechnung nach Aufwand, Anfahrt und Material.
- Ob eine Prüfung des Kältekreises enthalten ist.
- Laufzeit, Kündigungsfrist und Klauseln zur Preisanpassung.
- Ob Störungseinsätze enthalten oder günstiger sind. Ochsner nennt zum Beispiel keine Anfahrtskosten für einen ersten Störungseinsatz.
- Ob der Vertrag Bedingung für Ihre Garantie ist und was bei einer Kündigung passiert.
Ein Fall des VKI aus 2017 zeigt, warum die vereinbarte Pauschale schriftlich festgehalten werden sollte: Statt der vereinbarten 204 Euro wurden 331,44 Euro verrechnet, erst nach Intervention wurde korrigiert.
Sonderfälle
Läuft neben der Wärmepumpe eine Gastherme, braucht diese ihre eigene Wartung. Was dort gilt, steht im Ratgeber zur Thermenwartung. Für eine reine Warmwasser-Wärmepumpe lesen Sie den Ratgeber zur Brauchwasser-Wärmepumpe. Wer eine Wärmepumpe erst plant, findet in der Wärmepumpen-Übersicht und im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau den Einstieg.
Wartung bieten Werkskundendienste der Hersteller und Installationsbetriebe an. Für eine verlängerte Garantie kann der Hersteller vorgeben, wer warten darf. Über die Betriebssuche mit Wärmepumpen-Filter finden Sie Betriebe in Ihrer Region. Fragen Sie nach, ob der Betrieb Ihre Gerätemarke wartet und die Zertifizierung für Kältemittel hat.
Redaktioneller Quellenstand: 23. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Ist die Wartung einer Wärmepumpe in Österreich Pflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Wartungspflicht gibt es laut klimaaktiv derzeit nicht. Eine regelmäßige Dichtheitskontrolle schreibt die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase nur ab bestimmten Kältemittelmengen vor. Außerdem knüpfen viele Hersteller ihre Garantie an eine Wartung.
Wann muss die Dichtheit geprüft werden?
Nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/573 ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent fluoriertem Kältemittel, bei Anlagen unter 50 Tonnen mindestens alle zwölf Monate, mit Leckage-Erkennungssystem alle 24 Monate. Hermetisch geschlossene Geräte in Wohngebäuden mit weniger als 3 kg fluoriertem Kältemittel sind ausgenommen. Die Füllmenge steht auf dem Typenschild, Ihr Betrieb kann sie umrechnen.
Gilt das auch für Wärmepumpen mit Propan (R290)?
Propan ist kein fluoriertes Gas, die Kontrollpflicht der Verordnung knüpft an fluorierte Treibhausgase an. Die Wartungsvorgaben des Herstellers gelten trotzdem, etwa für die Garantie.
Verliere ich ohne Wartung die Garantie?
Bei vielen Herstellern zumindest die verlängerte Garantie. Vaillant verlangt für die 5-Jahres-Garantie eine Wartung nach Herstellervorgaben, Ochsner und Solarfocus verlängern die Garantie über einen Wartungsvertrag. Lesen Sie die Bedingungen Ihres Geräts und heben Sie die Wartungsprotokolle auf.
Wie oft sollte eine Wärmepumpe gewartet werden?
Hersteller empfehlen laut klimaaktiv je nach Gerät alle ein bis drei Jahre, Viessmann nennt ein bis zwei Jahre. Maßgeblich sind die Anleitung Ihres Geräts und, falls vorhanden, Ihre Garantiebedingungen.
Was wird bei der Wartung gemacht?
Geprüft werden je nach Gerät Kältekreis, Heizungsseite, Elektrik und Wärmequelle. Bei Luft-Wärmepumpen kommen Verdampfer und Kondensatablauf dazu, bei Erdwärme der Frostschutz im Solekreis. Lassen Sie sich ein unterschriebenes Protokoll geben.
Was kostet die Wartung?
Eine unabhängige aktuelle Preiserhebung für Österreich haben wir nicht gefunden. Vergleichen Sie Angebote nach Pauschale, Anfahrt, Material, Prüfung des Kältekreises, Laufzeit und Preisanpassung. Halten Sie die vereinbarte Pauschale schriftlich fest.
Woran erkenne ich, dass etwas nicht stimmt?
Das wichtigste Warnzeichen ist ein deutlich höherer Stromverbrauch bei ähnlichem Wetter. In einer Feldstudie des Fraunhofer ISE liefen zwei Anlagen über ein Jahr mit sehr geringer Effizienz, bevor die Ursache behoben wurde. Weitere Hinweise sind ein oft laufender Heizstab, sehr häufiges Ein- und Ausschalten und ungewohnte Geräusche.
Darf ich die Wartung selbst machen?
Dichtheitskontrollen dürfen nach der EU-Verordnung nur zertifizierte Personen durchführen, am Kältekreis und an der Elektrik arbeiten Sie nicht selbst. Zählerstände ablesen und vergleichen können Sie dagegen gut selbst. Welche Pflege am Gerät erlaubt ist, steht in Ihrer Bedienungsanleitung.