Cedembeck GmbH
Notdienst
Wer Split-Klimageräte montieren darf, wann Vermieter und Miteigentümer zustimmen müssen und was bei der Wartung Pflicht ist. Dazu Betriebe für Klimatechnik in ganz Österreich.
Innen- und Außengerät werden über Kältemittelleitungen verbunden, befüllt und auf Dichtheit geprüft. Diese Arbeiten dürfen nur Personen mit F-Gas-Zertifikat machen, und der Betrieb braucht dazu ein Unternehmenszertifikat. Fragen Sie danach, bevor Sie ein Gerät kaufen oder einen Termin vereinbaren.
Mindestens so wichtig ist die Zustimmung: In der Mietwohnung entscheidet der Vermieter, im Wohnungseigentum entscheiden die anderen Eigentümer, und das Außengerät kann eine Sache für die Baubehörde sein. Was dazu gilt, steht unten in den Fragen, jeweils mit der Rechtsquelle.
Wer mit dem Gerät auch heizen will, sollte die Abgrenzung kennen: Split-Geräte erwärmen die Raumluft, eine Wärmepumpe für die Heizung erwärmt Wasser für Heizkörper oder Fußbodenheizung.
Was Sie vor dem Einbau klären sollten. Rechtsstand Oktober 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Sobald am Kältekreis gearbeitet wird, also beim Verbinden von Innen- und Außengerät, beim Befüllen und bei der Dichtheitsprüfung, braucht die ausführende Person ein F-Gas-Zertifikat und der Betrieb zusätzlich ein Unternehmenszertifikat (EU-Verordnung 2024/573, Art. 10). Das gilt laut Durchführungsverordnung 2024/2215 auch für Geräte mit Propan (R290). Daneben braucht der Betrieb die passende Gewerbeberechtigung, etwa Kälte- und Klimatechnik oder Lüftungstechnik (§ 94 Gewerbeordnung). Beides sind getrennte Voraussetzungen. Fragen Sie beim Anruf nach dem Unternehmenszertifikat.
Nein. Befüllte Split-Geräte dürfen an Privatkunden nur verkauft werden, wenn nachgewiesen ist, dass ein zertifizierter Betrieb sie montiert (EU-Verordnung 2024/573, Art. 11 Abs. 7). Das Verbinden der Leitungen ist selbst eine zertifizierungspflichtige Arbeit, und Kältemittel zum Nachfüllen dürfen nur zertifizierte Betriebe kaufen. Wird beim Anschließen ein Fehler gemacht, entweicht Kältemittel und das Gerät kühlt danach schlecht oder gar nicht.
Das regelt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, und eine allgemeine Antwort für ganz Österreich gibt es nicht. Fragen Sie vor der Montage bei der Baubehörde nach, also beim Magistrat oder beim Gemeindeamt, vor allem wenn das Gerät von der Straße aus zu sehen ist oder das Haus unter Orts- oder Denkmalschutz steht. Unabhängig von der Baubehörde brauchen Sie in Miete und Wohnungseigentum die Zustimmung von Vermieter oder Miteigentümern.
Planen Sie den Standort so, dass das Außengerät nicht direkt vor dem Schlafzimmerfenster der Nachbarn steht. Nachbarn können Geräusche untersagen lassen, die das ortsübliche Maß überschreiten (§ 364 ABGB). Ob für Ihr Gerät zusätzlich behördliche Grenzwerte gelten, sagt Ihnen die Baubehörde. Fragen Sie den Betrieb nach dem Schallleistungspegel des Außengeräts und nach einem Nachtmodus.
Ja, und Gerichte geben ihm häufig recht. Als Hauptmieter zeigen Sie den Einbau schriftlich an; lehnt der Vermieter nicht innerhalb von zwei Monaten ab, gilt die Zustimmung als erteilt (§ 9 MRG). Lehnt er ab, müssen Sie beweisen, dass so eine Anlage in Ihrer Umgebung üblich ist und zugleich einem wichtigen Interesse dient (OGH 5 Ob 59/21v). Hat die Wohnung Außenjalousien oder Markisen, hat der Oberste Gerichtshof den Anspruch zuletzt verneint, der Hinweis auf den Klimawandel allein reicht nicht (OGH 5 Ob 74/25f). Lassen Sie ohne Zustimmung nicht montieren. Für Wohnungen, auf die das Mietrechtsgesetz nicht voll anzuwenden ist, kann anderes gelten.
In der Regel ja, weil das Außengerät an Fassade, Dach oder Balkon allgemeine Teile des Hauses berührt. Stimmen nicht alle zu, kann das Bezirksgericht die Zustimmung ersetzen, wenn die Anlage verkehrsüblich ist oder einem wichtigen Interesse dient und die äußere Erscheinung des Hauses nicht beeinträchtigt (§ 16 WEG). Ein wichtiges Interesse sieht der OGH nur, wenn die Wohnung ohne Kühlung kaum nach heutigem Standard bewohnbar ist; dafür zählen gemessene Temperaturen in Ihrer Wohnung, nicht die allgemeine Hitzeentwicklung (OGH 5 Ob 36/22p). Die Zustimmung durch Schweigen nach zwei Monaten gibt es im Wohnungseigentum für Beschattung, für Klimaanlagen nicht.
Bei einer normalen Wohnungsanlage schreibt das Gesetz meist keine regelmäßige Prüfung vor. Die Dichtheitskontrolle nach der EU-Verordnung 2024/573 beginnt erst bei 5 Tonnen CO2-Äquivalent; bei R32 sind das rund 7,4 kg Kältemittel. Wie viel Ihr Gerät enthält, steht auf dem Typenschild. Für größere Anlagen gibt es in einigen Bundesländern eigene wiederkehrende Prüfungen; im Zweifel weiß die Baubehörde Bescheid. Eine regelmäßige Kontrolle durch einen Fachbetrieb ist trotzdem sinnvoll. Ob der Hersteller für die Garantie eine Wartung verlangt, steht in den Garantiebedingungen Ihres Geräts.
Die EU verbietet in Stufen den Verkauf neuer Klimageräte mit klimaschädlichen fluorierten Kältemitteln; die Fristen stehen in Anhang IV der EU-Verordnung 2024/573. Das betrifft neue Geräte, ein bestehendes Gerät dürfen Sie weiter betreiben und warten lassen. Propan (R290) ist kein fluoriertes Gas und hat ein Treibhauspotenzial nahe null, R32 liegt deutlich darüber. Fragen Sie im Angebot nach dem Kältemittel und lassen Sie sich erklären, wie lange es für Ihr Gerät noch Ersatzteile und Service gibt.
Uns ist keine Förderung für Klimaanlagen bekannt (Stand Oktober 2026). Die Bundesförderung für den Heizungstausch listet nur Wärmepumpen, die Wasser erwärmen; Split-Geräte, die Raumluft kühlen oder heizen, stehen nicht auf der Liste der förderungsfähigen Systeme. Wer mit einer Wärmepumpe heizen will, findet mehr auf unserer Seite zur Wärmepumpe.
Eine aktuelle unabhängige Preiserhebung für den Einbau gibt es nach unserem Wissen nicht. Die letzte, die wir kennen, ist älter: die Arbeiterkammer Wien hat im Juli 2017 bei Wiener Betrieben einen Standardfall abgefragt (ein Innen- und ein Außengerät, Leitung direkt durch die Wand, Strom am Aufstellort). Das jeweils günstigste Angebot inklusive Gerät, Lieferung und Montage lag damals zwischen 1.590 und 3.750 Euro brutto (AK Wien, Juli 2017). Das ist der Preisstand von 2017 und kein aktueller Richtwert. Lassen Sie sich ein Angebot geben, das Gerät, Montage, Leitungslänge, Wanddurchbruch, Kondensatableitung, Stromanschluss und Inbetriebnahme einzeln ausweist, und fragen Sie, ob ein Gerüst oder eine Hebebühne nötig ist.
Nicht unbedingt. Die Leistung „Klimaanlagen“ übernehmen wir aus der Gewerbeberechtigung laut Wirtschaftskammer, oder der Betrieb hat sie selbst angegeben. Ob ein Betrieb das F-Gas-Zertifikat für Split-Geräte hat, prüfen wir nicht; fragen Sie beim Anruf danach (Infos der Bundesinnung zu den F-Gas-Zertifikaten). Wie die Reihenfolge entsteht, steht unter So reihen wir.
Diese Betriebe haben laut Wirtschaftskammer eine Gewerbeberechtigung für Lüftungs- oder Klimatechnik oder geben Klimaanlagen selbst als Leistung an. Für Arbeiten am Kältekreis braucht es zusätzlich F-Gas-Zertifikate für die ausführende Person und das Unternehmen. Ob ein Betrieb sie hat, haben wir nicht geprüft. Fragen Sie beim Anruf danach.