Heizung & Therme

Thermenwartung: Kosten, Ablauf und wer in der Mietwohnung zahlt

Redaktion Installateur.at 8. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit

Für einen Wartungstermin braucht der Betrieb zunächst Hersteller und Modell Ihrer Gastherme. Damit lässt sich klären, welche Arbeiten vorgesehen sind, welche Teile benötigt werden könnten und was das Service kostet. Lassen Sie sich sagen, ob Anfahrt, Reinigung, Messungen und Wartungsprotokoll im Angebot enthalten sind.

Was kostet eine Thermenwartung?

Die folgenden Wiener Preisbeispiele stammen aus zwei unterschiedlichen Erhebungen der Arbeiterkammer. Beachten Sie das Jahr und die Art des Anbieters: Ein Preis von 2021 ist kein aktuelles Angebot, und eine Vertragspauschale ist nicht dasselbe wie ein einzelner Wartungstermin.

Erhebung und Leistung Erhobene Bruttopreise Einordnung
AK Wien 2021: Kombi-Heizwerttherme bei Installateurbetrieben 118,80 bis 195,60 Euro Fahrtkosten enthalten, Material nicht enthalten.
AK Wien 2021: Kombi-Brennwerttherme bei Installateurbetrieben 144 bis 250 Euro Fahrtkosten enthalten, Material nicht enthalten.
AK Wien 2025: Thermenservice mit Wartungsvertrag bei Werkskundendiensten 206,40 bis 411,20 Euro Pauschale einschließlich Anfahrt; erhoben im Oktober 2025 bei acht Werkskundendiensten.

Quellen: AK-Preisvergleich Thermenservice 2021 und AK-Erhebung Handwerkerkosten 2025. Die Preise beziehen sich auf Wien. Aus den verschiedenen Erhebungsjahren und Vertragsbedingungen lässt sich kein allgemeiner Preisabstand zwischen Installateuren und Werkskundendiensten berechnen.

Für Ihr Angebot sind außerdem mögliche Ersatzteile, zusätzliche Reparaturen und Zuschläge relevant. Vereinbaren Sie vorab, dass der Betrieb weitere kostenpflichtige Arbeiten mit Ihnen bespricht. Bei einem Wartungsvertrag lohnt der Blick auf Laufzeit, Kündigung und die Frage, welche Einsätze über die jährliche Wartung hinaus enthalten sind.

Wie oft sollte die Therme gewartet werden?

Das Intervall steht in der Anleitung Ihres Geräts. Auch Bedingungen eines Wartungsvertrags oder einer Herstellergarantie können eine Rolle spielen. Planen Sie den Termin nach diesen Vorgaben und heben Sie das Protokoll auf. Bei einer Fehlermeldung oder einem Defekt warten Sie nicht bis zum nächsten regulären Service.

Die Gerätewartung ersetzt nicht automatisch vorgeschriebene Überprüfungen. Welche Abgas- oder Sicherheitsprüfungen fällig sind, hängt unter anderem von Anlage und Bundesland ab. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung ausdrücklich, welche Prüfung Sie mitbuchen und welchen Nachweis Sie danach erhalten. Ein Rauchfangkehrer-Termin und die Reinigung der Therme können unterschiedliche Aufgaben abdecken.

Was gehört zum Service?

Der Umfang richtet sich nach der Geräteanleitung. Zum üblichen Wartungsauftrag gehören die Kontrolle und Reinigung wichtiger Bauteile sowie eine Funktionsprüfung. Lassen Sie im Angebot konkret benennen, welche Arbeiten und Messungen enthalten sind.

  • Brenner und Wärmetauscher prüfen und nach Herstellervorgabe reinigen.
  • Regelung, Zündung und Sicherheitsfunktionen kontrollieren.
  • Heizungsdruck und Ausdehnungsgefäß beurteilen.
  • Gas- und wasserseitige Dichtheit sowie gerätespezifische Abgaswerte prüfen.
  • Das Gerät wieder in Betrieb nehmen und den Befund dokumentieren.

Für die Vorbereitung reicht es meist, den Zugang frei zu machen und die vorhandenen Geräteunterlagen bereitzulegen. Notieren Sie Fehlermeldungen oder Auffälligkeiten. Fragen Sie den Betrieb nach dem Zeitbedarf für Ihr Modell, statt einen universellen Minutenwert einzuplanen. Zusätzliche Reparaturen können einen weiteren Termin erfordern.

Wer zahlt in der Mietwohnung?

Wartung und Erhaltung müssen getrennt werden. Nach der Einordnung der Arbeiterkammer zu mitvermieteten Heizthermen tragen Mieterinnen und Mieter die laufende Wartung. Reparatur oder Austausch einer mitvermieteten Therme fallen grundsätzlich in die Erhaltungspflicht der Vermietung, soweit die dort erläuterten mietrechtlichen Regeln gelten.

Für bestimmte Mietverhältnisse, etwa Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Ferien- oder Dienstwohnungen, können abweichende Vertragsregeln relevant sein. Auch ein selbst eingebautes Gerät ist anders zu beurteilen als eine mitvermietete Therme. Lassen Sie die Zuständigkeit bei Unsicherheit anhand Ihres Vertrags von einer Mieterberatung prüfen.

Stellt der Betrieb bei der Wartung einen Defekt fest, lassen Sie den Befund schriftlich festhalten und verständigen Sie die Vermietung oder Hausverwaltung. Klären Sie die Beauftragung der Reparatur gesondert. Wartungsbelege sind dafür hilfreich; sie zeigen, wann das Gerät zuletzt kontrolliert wurde.

Was Sie selbst kontrollieren können

Sie können das Display ablesen, Fehlermeldungen notieren und die Bedienungsanleitung heranziehen. Auch der angezeigte Anlagendruck ist eine hilfreiche Information für den Betrieb. Füllen Sie Heizwasser aber nicht nach einer beliebigen Anleitung nach: Vorgaben zu Wasserqualität, Fülleinrichtung und Druck müssen zu Ihrer Anlage passen.

Das Öffnen des Geräts und Arbeiten an Brenner, Gasleitung oder Abgasführung gehören zur Fachkraft. Ein unauffälliges Display oder eine bestimmte Flammenfarbe beweist nicht, dass die Anlage sicher arbeitet. Bei Gasgeruch oder einem CO-Alarm verlassen Sie den Gefahrenbereich und verständigen Sie den zuständigen Notdienst von einem sicheren Ort.

Wenn nur ein Heizkörper Probleme macht, helfen zunächst die Fragen im Artikel Heizung wird nicht warm. Für Arbeiten am gesamten System können Sie einen Betrieb über die Installateursuche kontaktieren.

Wann eine Reparatur oder ein Austausch zu prüfen ist

Wiederkehrende Störungen, fehlende Ersatzteile oder ein größerer Defekt sind Gründe, die weiteren Möglichkeiten zu besprechen. Bitten Sie um eine Einschätzung, welche Arbeit das konkrete Problem behebt und welche Kosten beim Weiterbetrieb zu erwarten sind. Das Alter allein entscheidet nicht über den Austausch.

Soll die Heizung ersetzt werden, gehören neben dem Gerät auch die Einbausituation, Abgasführung und das übrige Heizsystem in die Planung. Förderprogramme haben eigene Voraussetzungen und Fristen. Prüfen Sie deren aktuellen Status vor einer Bestellung; ein Wartungstermin ist noch keine Grundlage für eine Investitionsentscheidung.

Häufige Fragen

Wer bezahlt die laufende Wartung einer mitvermieteten Therme?

Nach der Einordnung der Arbeiterkammer ist die laufende Wartung Sache der Mieterseite. Reparatur und Austausch sind davon zu unterscheiden. Für bestimmte Mietverhältnisse können abweichende Vertragsregeln gelten; bei Unsicherheit hilft eine Prüfung des Mietvertrags.

Ist eine Abgasmessung dasselbe wie eine Wartung?

Nein. Eine Messung ersetzt nicht die Reinigung und Kontrolle des Geräts. Klären Sie vor dem Termin, welche Arbeiten und vorgeschriebenen Prüfungen enthalten sind und welche Nachweise Sie erhalten.

Was sagen die genannten Wartungspreise aus?

Die AK-Preisbeispiele betreffen Wien: Installateurbetriebe wurden 2021, Werkskundendienste mit Wartungsvertrag 2025 erhoben. Jahr, Anbietertyp und Leistungsumfang unterscheiden sich. Für Ihren Termin brauchen Sie deshalb ein aktuelles Angebot.

Was tun, wenn beim Service ein Defekt entdeckt wird?

Lassen Sie den Befund schriftlich dokumentieren. Bei einer mitvermieteten Therme verständigen Sie die Vermietung oder Hausverwaltung und klären die Reparaturbeauftragung. Die laufende Wartung und eine zusätzliche Reparatur sollten getrennt ausgewiesen werden.

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